Urgroßmutters Kochbuch

Kurioses

Rebhühner aus HS 172 1735

Rebhühner aus HS 172 1735


Transkription aus der Kurrentschrift

Ein brüe yber Räb Und haasen hiendl

Nimb die hiendl gieß disen ein Essig in den hals, hengs auf, Und laß Ver zapplen, rupfs wasch mit wein aus gewürz wohl in wen dig mit pfeffer Nägl sez ein mahl in Keller, als dan stöckhs an Und braths, Tröpfs mit haasen schmalz darnach mach ein brielein daryber von malfihier, Und von schweis Von einen Copaun od henen, Thues in ein hafen riehrs wohl bis es würmbt, gewürz wohl mit Imber pfeffer Nagl und zuckher

Erläuterungen


Räb hiendl = Rebhuhn haasen hiendl = Haselhuhn Ver zappeln = solange aufhängen bis sie tot sind malfihier = vermutlich Malvasier Wein, ein schwerer italienischer Wein schweis = Blut Copaun = Kopaun = kastriertes masthühnchen Imber = Ingwer Nagl = Nelken


Übertragung in leichter lesbare Form

Eine Brühe über Rebhendl und Haselhühnern

Nimm die Hühner, gieß diesen Essig in den Hals, hänge sie auf und lass sie auszappeln. (Die Hühner leben noch! Auch Meixner Linzer Kochbuch "auf Rebhendlart" behandelt Hühner so). Rupfe sie, wasch sie mit Wein aus, würze sie innen gut mit Pfeffer, Nelken. Lege sie einmal in den Keller. Dann stich sie an und brate sie. Beträufle sie mit Hasenschmalz mach eine Brühe von Malfihier (vermutlich Malvasier Wein) und vom Blut eines Kapauns (Masthähnchen) oder von Hühnern. Gib es in ein Topf, rühr es gut bis es sich erwärmt. Würze es wohl mit Ingwer, Nelken und Zucker.

Zum Buch


Die Handschrift ist mit 1735 datiert. Sie dürfte aus dem oberösterreichischen Zentralraum zu stammen.
Sie hat 244 beschriebene Seiten und 261 Rezepte.
Die Handschrift ist in Besitz der OÖ Landesbibliothek, eine eine digitale Kopie ist über internet zu sehen.
Die Seiten sind einzeln aufrufbar, der transkribierte Text ist unter "Volltext" zu sehen.
Weiters kann ein umfangreiches Glossar mit detaillierter Quellenangabe unter "download" eingesehen werden.
Der Link zu der entsprechenden Seite der Oberösterreichischen Landesbibliothek :

OÖLB HS 172 Seite 185/89v